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Hier wird Ihre Treppe nicht länger ein Traum bleiben!

Wählen Sie aus zahlreichen Material und Gestaltungsoptionen aus.

Versandart

D A,BEL,NL,LUX CH

Speditionsversand
auf Einwegpaletten
z.B. Treppenstufen, Podeste

 

129,00 € 269,00 € 369,00 €

Paketversand
ab 1200mm
z.B. Handläufe und
Einzelstufe

 

69,00 € 99,00 € 169,00 €

Paketversand
bis 1200mm Länge
z.B. Schablonen, Schrauben
und sonst. Kleinteile

 

7,95 € 29,95 € 49,00 €

 

Thema Verpackungen und Verpackungsverordnung

Massivholzteile, wie Treppenstufen, Podeste etc., werden gut verpackt auf Einwegpalette per Spedition ausgeliefert.

Kleinteile, wie Kleber, Vorlegebänder, Schrauben etc., werden gut verpackt in Kartons per Paketdienst ausgeliefert.

Unsere Verpackungen sind bei LIZENZERO lizenziert - Duales System powerd by interseroh.

Im Verpackungsregister LUCID lautet unsere RegNr. DE3830098961697

 

Lieferungen sind ausschließlich an Lieferadressen der genannten Länder möglich.

 

Weiter Informationen zu Zöllen finden Sie beispielsweise unter:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/tariff_aspects/customs_tariff/index_de.htm

zur Einfuhrumsatzsteuer:

http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Speziell für die Schweiz:

http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do">http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do

 

Die Anlieferung der Treppenstufen, Podeste und Handläufe erfolgt per Spedition auf Einwegpalette XXL.

Bitte hinterlassen Sie uns auch Ihre Telefonnummer auf der Sie am besten zu erreichen sind, damit wir die Anlieferung, in Verbindung mit unserer Spedition, bei Ihnen vorher avisieren können.

 

Anlieferung

Bitte stellen Sie sicher, dass am Liefertag eine Annahme/Abnahme durch Sie stattfinden kann. Prüfen Sie die Ware auf offensichtliche Mängel und sogenannte „offensichtliche Transportschäden“.

 

Wie verhalte ich mich bei Transportschäden

Ihre Ware wird von uns vor dem Versand noch einmal sorgfältig geprüft und verpackt. Sollte es in seltenen Fällen dazu kommen, dass auf dem Transportweg eine Beschädigung auftritt, so ist Ihre Ware durch eine Transportversicherung geschützt. Wir bitten Sie jedoch, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um eine für Sie schnelle und reibungslose Abwicklung eines etwaigen Schadensfalls gewährleisten zu können.

1. Bitte prüfen Sie sofort bei Erhalt und vor Quittierung des Speditionsauftrages, ob die Sendung vollständig (bei mehreren Packstücken) und ohne Beschädigung bei Ihnen angekommen ist. Sollten Sie äußere Beschädigungen feststellen, öffnen Sie bitte die Verpackung im Beisein des Fahrers und prüfen Sie, ob sich die äußere Beschädigung auch auf die Ware ausgewirkt hat.

2. Wenn dies der Fall ist, vermerken Sie es unbedingt auf dem Frachtbrief. Benennen Sie die Beschädigungen und streichen Sie Worte wie „vollzählig“ und „einwandfrei“. Wenn der Fahrer nur ein elektronisches Gerät (PAD) für die Unterschrift hat, lassen Sie die beschädigte Anzahl der Paletten oder Kartons vom Fahrer vermerken (z.B. 1 Palette beschädigt) und unterschreiben Sie erst nach dieser Eingabe.

3. Da die Fahrer in der Regel nicht warten können oder wollen, bis die Ware ausgepackt und kontrolliert ist, sollten Sie auch bei kleinen Beschädigungen der Verpackung die Sendung „nur unter Vorbehalt“ annehmen. Vermerken Sie auf dem Frachtbrief „Verpackung beschädigt – Annahme nur unter Vorbehalt“.

4. Zur besseren Nachverfolgung notieren Sie sich bitte auf dem Durchschlag des Frachtbriefes oder auf einem gesonderten Blatt Papier:
- den Namen der Spedition,
- den Vor- und Nachnamen des Fahrers,
- das amtliche Kennzeichen des Zustellfahrzeugs,
- die kurze Beschreibung des festgestellten Schadens (in wenigen Stichpunkten)
- das Datum der Entgegennahme

=> Lassen Sie sich diese Aufstellung bitte vom Fahrer durch Unterschrift bestätigen. Sollten Sie darüber hinaus die Möglichkeit haben, einen Transportschaden an der Ware mit einer Digitalkamera zu dokumentieren, ist dies von Vorteil.

5. Prüfen Sie danach bitte umgehend die gesamte Lieferung auf Beschädigungen, dokumentieren Sie alle Schäden (wenn möglich bebildert) und geben uns innerhalb von 2 Tagen, bei verdeckten Schäden innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung, Bescheid. Wir kümmern uns dann um die Regulierung des Transportschadens. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns eine Kopie der vom Zusteller unterzeichneten Bestätigung und angefertigte Fotografien des Schadens überlassen. Spätestens 1 Woche nach Anlieferung erlöschen sämtliche Ansprüche bei offensichtlichen und auf den Frachtpapieren vermerkten Schäden. Spätestens 1 Woche nach Entdecken von verdeckten Transportschäden erlöschen hier die Ansprüche. Nach dieser Zeit gibt es keine Möglichkeit mehr Transportschäden geltend zu machen.

Auf evtl. Produkt-, Material- oder Produktionsfehler haben Sie natürlich weiterhin die volle Gewährleistung. Es geht hierbei nur um die Transportschäden (Dellen, Kratzer, Furchen, Abriebe, Abplatzungen etc. oder sogar komplette Zerstörungen).

Beachten Sie bitte, dass nur mit dieser Vorgehensweise eventuelle Beschädigungen bei der eingedeckten Transportversicherung in Anspruch genommen werden können.